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Der EuGH hat soeben leider entschieden dass Sonderklagerechte für Konzerne…

Der EuGH hat soeben leider entschieden dass Sonderklagerechte für Konzerne (ISDS) in #CETA mit EU-Recht vereinbar sind.

Doch nicht alles was legal ist, ist auch legitim! ISDS ist nicht kompatibel mit der Demokratie, dem Klimaschutz sowie Sozial- und Arbeitsrechten! Der ehemalig deutsche Verfassungsrichter Siegfrid Broß dazu klar Stellung bezogen:

Mit dem heutigen Urteil ist kann #CETA jedoch noch nicht vollständig umgesetzt werden. Das Abkommen muss noch in zahlreichen Parlamenten ratifiziert werden. Es gibt es weiterhin Widerstand. In Deutschland ist noch ein Urteil vor dem Bundesverfassungsgericht ausständig.

Wie zahlreiche Fälle zeigen, schränken Sonderklagerechte für Konzerne den politischen Handlungsspielraum von Regierungen für dringend notwendige Maßnahmen zum Schutz des Klimas, von ArbeitnehmerInnen und für die Verringerung von Ungleichheit ein. Unser politischer Kampf gegen Sonderklagerechte für Konzerne geht weiter.

Die EU-weite Petition „Rechte für Menschen, Regeln für Konzerne – Stopp ISDS“ wurde bereits von mehr als 550.000 Menschen unterzeichnet. http://www.attac.at/stopp-isds #StopISDS


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Geschrieben von attac

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