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Gemeinwohl-Bilanz erfüllt NaDiVeG weitgehend

Zwei juristische Gutachten bestätigen: Die Gemeinwohl-Bilanz 5.0 erfüllt die gesetzlichen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vorbehaltlich weniger erforderlicher Anpassungen.

Die Gemeinwohl-Bilanz 5.0 stimmt mit den Zielen der EU-Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (EU-NFI-Richtlinie) überein und geht teilweise darüber hinaus. Sie deckt alle berichtspflichtigen Inhalte nach dem deutschen CSR-Richtlinienumsetzungsgesetz (CSR-RUG) und dem österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) vollständig ab. Die für eine vollumfängliche Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben erforderlichen wenigen Anpassungen werden in der nächsten Bilanzversion vorgenommen.

Unternehmen, die nach der Gemeinwohl-Bilanz berichten, erfüllen im Hinblick auf die berichtspflichtigen Inhalte ihre nichtfinanzielle Berichtspflicht wie sie die EU, der deutsche und der österreichische Gesetzgeber fordern, vollständig. Damit sie in Zukunft die gesetzlichen Anforderungen vollumfänglich erfüllen, müssten in der nächsten Bilanzversion lediglich Anpassungen zur Reichweite der zu liefernden Informationen, zu den Veröffentlichungsfristen sowie zum Berichtszeitraum vorgenommen werden.

Zu diesem Schluss kommen kürzlich veröffentlichte Gutachten, die die Gemeinwohl-Ökonomie (GWÖ) bei der Hochschule Fulda und der Universität Linz in Auftrag gegeben hat. 

Nach der EU-Richtlinie 2014/95, dem CSR-RUG und dem NaDiVeG müssen große Unter-nehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden ab dem Geschäftsjahr 2017 Daten zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption sowie zu Diversitätsaspekten bereitstellen.

„Die Gemeinwohl-Bilanz geht sogar über manche der gesetzlichen Vorgaben hinaus und fordert anders als andere Berichtsmodelle auch eine externe inhaltliche Überprüfung der Bilanz“, sagt Andrea Behm, Sprecherin der GWÖ. „Wir sehen es als Bestätigung der Arbeit der Gemeinwohl-Ökonomie, dass zwei unabhängige wissenschaftliche Gutachten die Gemeinwohl-Bilanz nicht nur als geeignetes Instrument zur Erfüllung der gesetzlichen Berichtsplicht einstufen, sondern auch als Hebel hin zu einem nachhaltigen und ethischen Wirtschaftssystem.“

Die Gutachten – wie auch die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE), der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA), der Club of Rome und politische Vertreter*innen auf europäischer und nationaler Ebene – schreiben der Gemeinwohl-Bilanz ein entsprechendes Potential zu und sehen einen weit über die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten hinausgehenden Nutzen für große wie auch mittlere und kleinere Unternehmen (KMU), die eine solche Bilanz erstellen.

Gutachten | CSR-RUG (DE)

Titel: Erstens: Entspricht eine Gemeinwohl-Bilanzierung 5.0 den gesetzlichen Anforderungen des deutschen CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG) vom 11.04.2017 zur Berichtspflicht über nichtfinanzielle Informationen und zu Diversitätsaspekten? Zweitens: Welchen möglichen Nutzen hat die Erstellung einer Gemeinwohl-Bilanzierung 5.0 durch KMU mit Blick auf die durch das CSR-RUG ausgelöste Berichtspflicht bestimmter großer Unternehmen? Zum Gutachten.

Gutachten | NaDiVeG (AT)

Titel: Entspricht die Gemeinwohl-Bilanzierung 5.0 den Vorgaben der unternehmerischen Berichtspflicht des österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG) vom 17.01.2017? Zum Gutachten.

Rückfragen zu den Gutachten:
Andrea Behm, GWÖ-Sprecherin und Rechtsanwältin, andrea.behm@ecogood.org

Über die Gemeinwohl-Ökonomie

Die weltweit agierende Gemeinwohl-Ökonomie-Bewegung wurde 2010 ins Leben gerufen. Sie basiert auf den Ideen des österreichischen Publizisten Christian Felber. Aktuell umfasst sie weltweit rund 11.000 Unterstützer*innen, mehr als etwa 4.000 Aktive in über 150 Regionalgruppen, 31 GWÖ-Vereine, 500 bilanzierte Unternehmen und andere Organisationen, knapp 60 Gemeinden und Städte sowie 200 Hochschulen weltweit, die die Vision der Gemeinwohl-Ökonomie verbreiten, umsetzen und weiterentwickeln — Tendenz steigend! Seit Ende 2018 gibt es den Internationalen GWÖ-Verband, in dem sich die neun nationalen Vereine abstimmen und ihre Ressourcen bündeln. (Stand 05/2019). 

Rückfragen zur Gemeinwohl-Ökonomie: Silvia Painer, silvia.painer@ecogood.org

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Geschrieben von ecogood

Die Gemeinwohl-Ökonomie (GWÖ) wurde 2010 in Österreich gegründet und ist mittlerweile in 14 Staaten institutionell vertreten. Sie sieht sich als Wegbereiterin für eine gesellschaftliche Veränderung in Richtung eines verantwortungs­­­bewussten, kooperativen Miteinanders.

Sie ermöglicht ...

… Unternehmen, alle Bereiche ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit mittels Werte der Gemeinwohl-Matrix durchzusehen, um gemeinwohl-orientiertes Handeln aufzuzeigen und gleichzeitig eine gute Basis für strategische Entscheidungen zu gewinnen. Die „Gemeinwohl-Bilanz“ ist ein wichtiges Signal für Kund*innen und auch für Jobsuchende, die davon ausgehen können, dass der Finanzgewinn bei diesen Unternehmen nicht an oberster Stelle steht.

… Gemeinden, Städten, Regionen zu Gemeinwohl-Orten zu werden, wo Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Kommunalbetriebe einen fördernden Fokus auf die Regional­entwicklung und ihre Bewohner*innen legen können.

… Forschenden die Weiterentwicklung der GWÖ auf wissenschaftlicher Basis. An der Universität Valencia gibt es einen GWÖ-Lehrstuhl und in Österreich einen Masterlehrgang "Angewandte Gemeinwohl-Ökonomie". Neben zahlreichen Masterarbeiten gibt es aktuell drei Studien. D.h. das Wirtschaftsmodell der GWÖ hat die Kraft, die Gesellschaft nachhaltig zu verändern.

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