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Neuer Energiecharta-Vertrag bleibt unvereinbar mit Pariser Klimaabkommen | attac Österreich


Die Mitgliedsstaaten des Energiecharta-Vertrags, ECT haben heute eine Grundsatzeinigung der seit 2020 laufenden Verhandlungen zur Überarbeitung des Vertrages präsentiert. Ziel der EU war es dabei, den Energiecharta-Vertrag in Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen zu bringen. Doch wie sich seit langem abzeichnete, wurde das entsprechende EU-Mandat deutlich verfehlt.

Der überarbeitete Vertrag wird fossilen Konzernen weiterhin die Macht geben, Staaten mittels einer Paralleljustiz auf Milliarden zu verklagen, wenn neue Gesetze zum Klimaschutz ihre Profite bedrohen. „Die EU-Staaten haben Jahre damit verschwendet, diesen Klimakiller-Vertrag klimafit zu machen. Dieser Versuch war von Anfang an zu wenig ambitioniert und aufgrund der nötigen Einstimmigkeit unter den 53 Vertragsparteien aussichtslos. Der Vertrag ist weiterhin nicht kompatibel mit dem Pariser Abkommen und darf niemals ratifiziert werden“, erklärt Iris Frey von Attac Österreich.

Fossile Energie bleibt, Wasserstoff aus fossiler Energie kommt hinzu

Der Vertrag soll bestehende fossile Energieträger in der EU und Großbritannien bis weit in die 2030er Jahre hinein abdecken – für andere Staaten sogar unbegrenzt. Zudem wird er sogar auf neue, problematische Energieprodukte ausgeweitet. So soll er etwa Wasserstoff abdecken, das derzeit zu nahezu 100 Prozent aus fossilen Energien hergestellt wird. Auch die Aufnahme von Biomasse in den Vertrag ist mit Risiken verbunden, falls Mitgliedsstaaten zu einem späteren Zeitpunkt Nachhaltigkeitsstandards erhöhen wollen. Damit ist in Zukunft mit einer Zunahme von Konzernklagen zu rechnen.

Mit dem beschlossenen Flexibilitäts-Mechanismus können Länder wie die Schweiz, Japan oder die Türkei selbst entscheiden, ob sie den „Schutz“ für fossile Energien überhaupt jemals beenden. „Das ist eine klare rote Linie für den Klimaschutz. Die mit dem Pariser Abkommen kompatiblen Energieszenarien zeigen, dass wir die Verbrennung von Kohle bis mindestens 2030, von Gas bis 2035 und von Öl bis 2040 einstellen müssen, um die globale Erwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen“, kritisiert Frey. Auch eine Klausel, die es den Investoren erlaubt, nach dem Austritt eines Staates aus dem Vertrag noch 20 Jahre lang Schiedsklagen einzureichen, bleibt erhalten.

EU soll Beispiel Spaniens folgen und Austritt vorbereiten

Attac fordert den sofortigen Ausstieg Österreichs und möglichst vieler EU-Staaten aus dem Vertrag, um wechselseitige Klagen zu verhindern. „Der Vertrag verzögert und verteuert die Energiewende. Doch die Klimakrise lässt keine weiteren Verzögerungen zu. Jetzt ist es Zeit, einen koordinierten Ausstieg aller EU-Länder zu starten. Das ist die sicherste Möglichkeit, um sich gegen weitere Konzernklagen gegen die Energiewende zu schützen“, erklärt Frey.

Erst am 21. Juni hatte die spanische Regierung die EU aufgefordert, aus dem Energiecharta-Vertrag auszutreten, da er die Klimaziele der EU gefährdet. Am 22. Juni forderte das Parlament der Niederlande die Regierung ebenfalls zum Ausstieg auf. Italien ist bereits aus dem Vertrag ausgestiegen.

Verstößt gegen EU-Recht und Europäische Menschenrechtskonvention

Der ECT ist nicht nur in klimapolitischer, sondern auch in rechtlicher Hinsicht veraltet. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom Herbst 2021 schätzt den Vertrag als nicht kompatibel mit EU-Recht ein. Am 21. Juni 2022 wurde zudem beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Klage gegen zwölf europäische Regierungen (inkl. Österreich) wegen des ECT eingebracht. Der Vertrag sei unvereinbar mit internationalen Klimaverpflichtungen und verstoße gegen die Europäischen Menschenrechtskonvention.

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Beispiele für Konzernklagen auf Basis des Energiecharta-Vertrages, ECT

Der Energiecharta-Vertrag, ECT ist ein plurilaterales Investitionsabkommen aus den 1990er Jahren, das von 53 Ländern und der EU ratifiziert ist. Jüngste Fälle umfassen:

RWE vs. Niederland: Vor zehn Jahren beschloss RWE, ein deutsches Energieunternehmen, die Klimawissenschaft ignorierend ein brandneues Kohlekraftwerk in den Niederlanden zu bauen. 2020 verabschiedete die niederländische Regierung ein Gesetz, das die Verbrennung schmutziger Kohle bis 2030 stoppen soll. Mit dem ECT fordert RWE 1,4 Milliarden Euro Schadenersatz für entgangene Gewinne.

Uniper vs. Niederlande: Uniper forderte 1 Mrd. Euro Entschädigung für den niederländischen Kohleausstieg bis 2030.

Ascent Resources vs. Slowenien: Ascent Resources fordert 120 Millionen Euro, nachdem die slowenische Regierung eine Umweltverträglichkeitsprüfung vor der Genehmigung eines Gas-Fracking-Projekts verlangte.

Vermilion vs. Frankreich: Im Jahr 2017 drohte das kanadische Öl- und Gasunternehmen Vermilion damit, Frankreich über ein vorgeschlagenes Gesetz zu verklagen, das die Förderung fossiler Brennstoffe auf französischem Territorium, auch in Übersee, bis 2040 zu beenden möchte. Diese Drohung mit einer Klage hat möglicherweise dazu beigetragen, das Gesetz derart zu verwässern, dass es in seiner endgültigen Fassung nun erlaubt, dass Fördergenehmigungen auch noch nach dieser Frist verlängert werden können.

Rockhopper vs. Italien: Seit 2017 verklagt das britische Unternehmen Rockhopper Italien wegen eines Verbots neuer Öl- und Gasförderaktivitäten in der Nähe der Küste des Landes und fordert 275 Millionen Dollar Entschädigung.

Der Energiecharta-Vertrag, ECT ist ein plurilaterales Investitionsabkommen aus den 1990er Jahren, das von 53 Ländern und der EU ratifiziert ist. Jüngste Fälle umfassen:

RWE vs. Niederland: Vor zehn Jahren beschloss RWE, ein deutsches Energieunternehmen, die Klimawissenschaft ignorierend ein brandneues Kohlekraftwerk in den Niederlanden zu bauen. 2020 verabschiedete die niederländische Regierung ein Gesetz, das die Verbrennung schmutziger Kohle bis 2030 stoppen soll. Mit dem ECT fordert RWE 1,4 Milliarden Euro Schadenersatz für entgangene Gewinne.

Uniper vs. Niederlande: Uniper forderte 1 Mrd. Euro Entschädigung für den niederländischen Kohleausstieg bis 2030.

Ascent Resources vs. Slowenien: Ascent Resources fordert 120 Millionen Euro, nachdem die slowenische Regierung eine Umweltverträglichkeitsprüfung vor der Genehmigung eines Gas-Fracking-Projekts verlangte.

Vermilion vs. Frankreich: Im Jahr 2017 drohte das kanadische Öl- und Gasunternehmen Vermilion damit, Frankreich über ein vorgeschlagenes Gesetz zu verklagen, das die Förderung fossiler Brennstoffe auf französischem Territorium, auch in Übersee, bis 2040 zu beenden möchte. Diese Drohung mit einer Klage hat möglicherweise dazu beigetragen, das Gesetz derart zu verwässern, dass es in seiner endgültigen Fassung nun erlaubt, dass Fördergenehmigungen auch noch nach dieser Frist verlängert werden können.

Rockhopper vs. Italien: Seit 2017 verklagt das britische Unternehmen Rockhopper Italien wegen eines Verbots neuer Öl- und Gasförderaktivitäten in der Nähe der Küste des Landes und fordert 275 Millionen Dollar Entschädigung.



Quelle

Geschrieben von Option

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