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Rechtsanwälte für Grundrechte | Rechtliche Beurteilung zum „Eintrittstesten“ nach der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung |

„Anwälte für Aufklärung“ berichten, dass wir nicht verpflichtet und auch nicht befugt sind die Corona-Tests zu kontrollieren.

https://www.afa-zone.at/allgemein/rechtliche-beurteilung-zum-eintrittstesten-nach-der-4-covid-19-schutzmassnahmenverordnung/

Rechtsanwälte für Grundrechte | Rechtliche Beurteilung zum „Eintrittstesten“ nach der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung |



Quelle

Geschrieben von Culumnatura

Bereits seit 1996 vermittelt CULUMNATURA ganzheitliche Kompetenz rund um Haut und Haar und sensibilisiert für natürliche Schönheit. Ein wesentlicher Aspekt des Wirkens liegt in der Bewusstmachung für die hohe Qualität reiner NATURkosmetik in der Friseurbranche.

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