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Schlachtung ohne Betäubung – wo waren die Kontrollen? | VGT Österreich



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Schreckliche Aufnahmen aus zwei Schlachtbetrieben in Niederösterreich zeigen nicht nur furchtbare Tierqual, sondern auch das systematische Versagen der Behörden.
Dem Gesetz nach dürfen rituelle Schlachtungen nur in Anwesenheit eines Kontrollorgans und mit unmittelbarer Betäubung nach dem Entblutungsschnitt erfolgen.

Betrieb 1 im Bezirk Korneuburg: Tierärzt:innen sind an zwei Tagen für wenige Stunden am Vormittag in den Videos zu sehen. Die Schlachtungen gehen jedoch bis zum Abend weiter.
In der Abwesenheit der Kontrollorgane werden die Schafe ohne jede Betäubung getötet.

Betrieb 2 im Bezirk Wr. Neustadt: Hier ist nie ein Kontrollorgan in den Videos zu sehen. Zwar werden die meisten Tiere betäubt, jedoch einige viel zu spät.

Der VGT und RespekTiere haben Anzeige gegen die Betriebe und gegen die zuständigen Kontrollorgane erstattet.

Mehr Infos: https://vgt.at/presse/news/2021/news20210921mn.php

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Quelle

Geschrieben von Option

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