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VfGH entscheidet: Kuhmaske darf bleiben! | VGT Österreich



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Der Verfassungsgerichtshof entscheidet: Die Nutzung von Tiermasken bei Tierschutzaktionen ist wesentlicher Teil des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung. Auch bei Demos und Protesten können Tiermasken als Stilmittel verwendet werden!
Ein Sieg für den Tierschutz!

Mehr dazu: https://vgt.at/presse/news/2021/news20210316mn_2.php

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Quelle

Geschrieben von Option

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