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Dauerzustand Zeitarbeit

Zeitarbeit

Leiharbeit, Zeitarbeit, Leasingarbeit, Arbeitskräfteüberlassung – viele Begriffe, alle bezeichnen das gleiche Prinzip: Eine Leiharbeitsfirma beschäftigt Arbeitnehmer, die zur Arbeitsleistung an einen Kunden überlassen werden. Lohnverrechnung, Versicherung und Vertrag laufen über die Leiharbeitsfirma. Damit ist der Kunde flexibel und kann Spitzenzeiten auch kurzfristig auslasten – ohne großen bürokratischen Aufwand. Von der Wirtschaft als Jobmotor beworben, von Arbeitnehmervertretern als Ausbeute betitelt – Zeitarbeit hat einen zwiespältigen Ruf.

Sogar ein Verbot stand schon einmal im Raum: Die Gewerkschaften und die Arbeiterkammer setzten sich dafür ein. Zwei Gesetzesentwürfe aus den Jahren 1977 und 1982, welche ein generelles Verbot der Arbeitskräfteüberlassung vorsahen, scheiterten aber. 1988 wurde schließlich das AÜG als Kompromissgesetz beschlossen. Heute ist die Arbeitskräfteüberlassung ein stark wachsender Wirtschaftsbereich in Österreich: Waren 1995 noch zirka 12.500 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen als überlassene Arbeitskräfte tätig, so waren es 2008 bereits über 68.000.

„Arbeitnehmer zweiter Klasse“ – Trotz Novelle
Obwohl seit Jänner 2013 das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) novelliert ist und damit die Leiharbeiter gegenüber den Angestellten im Betrieb punkto betrieblicher Sozialleistungen, Arbeitszeit und Urlaub gesetzlich völlig gleich gestellt sind, wird das System Zeitarbeit von Seiten der Arbeitnehmervertreter noch immer kritisiert: „Leiharbeitskräfte sind nach wie vor Arbeitnehmer zweiter Klasse“, sagt etwa AK-Präsident Johann Kalliauer und stützt sich auf die Ergebnisse einer Studie des Instituts für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften (ISW), der zufolge die Novelle in vielen Fällen in der Praxis nicht umgesetzt werde. So gaben 58 Prozent der befragten Betriebsratsvorsitzenden oberösterreichischer Betriebe an, dass Leiharbeitskräfte bei den betrieblichen Sozialleistungen benachteiligt werden. 53 Prozent der Betriebsräte sehen die Leiharbeitskräfte auch bei der betrieblichen Weiterbildung und 33 Prozent bezüglich Entgelt benachteiligt. 15 Prozent orten laut Studie Benachteiligungen bei Arbeitszeit und Urlaub. Trotzdem: Mehr als 90 Prozent der Befragten bewerten die Novelle zum AÜG als eher beziehungsweise sehr positiv. Kalliauer: „Es ist erfreulich, dass die Neuerungen des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes für einige Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter zu ersten positiven Schritten geführt haben. Jetzt müssen sie in allen Betrieben konsequent umgesetzt werden.“ Dem schließt sich auch Thomas Grammelhofer von Pro-Ge – Die Produktionsgewerkschaft an: „Wir brauchen unbedingt bessere Kontrollen der Überlasser und auch deren Kunden, um sicher zu stellen, dass die gesetzlichen Bestimmungen des AÜG eingehalten werden.“

Das Selbstbild: „Moderne Sklaven“
Eine repräsentative Umfrage unter Leiharbeitern zeigt ein düsteres Bild aus der Perspektive der Betroffenen. An die von Arbeitskräfteüberlassern viel propagierte Chance, vom Unternehmen dauerhaft übernommen zu werden, glauben 70 Prozent der Befragten nicht. Etwa 45 Prozent der Zeitarbeiter gaben an, den Job zu machen, weil sie sonst keine andere Beschäftigung fänden. Und das überwiegende Selbstbild laute „moderne Sklaven“.
Martin K.* ist einer der rund 75.000 Zeitarbeiter in Österreich. Seit etwa drei Jahren sucht der gebürtige Deutsche eine Fixanstellung im Raum Wien. Für fünf verschiedene Arbeitskräfteüberlasser war er in dieser Zeit bereits tätig. Die Einsätze dauerten zwischen mehr als ein Jahr bis hin zu drei Wochen. „Nach dem Einsatz folgt in den allermeisten Fällen die Kündigung. Vor allem die Unsicherheit, ob ich nächstes Monat noch Arbeit habe, ist eine große Belastung“, berichtet er aus Erfahrung. Martin K. ist gelernter Schweißer, eine Fachkraft. Was die Bestimmungen zur Kündigung betrifft, steht im AÜG geschrieben: „Der Überlasser wird verpflichtet, die Arbeitskraft vom Einsatzende zwei Wochen im Vorhinein zu verständigen. Die Pflicht entfällt dann, wenn das Einsatzende objektiv nicht vorhersehbar war.” Das bedeutet also eine Kündigungsfrist von gerade einmal zwei Wochen. Doch sogar diese wird oft nicht eingehalten, weiß Gewerkschafter Grammelhofer: „Nach dem Einsatz werden die Verträge in vielen Fällen einvernehmlich gelöst. Allerdings stehen die Arbeitnehmer unter großem Druck, dem zuzustimmen. Schließlich sind sie meistens auf künftige Jobangebote der Überlasser angewiesen.“

Prekäres Thema Arbeitslosigkeit
Das Thema Arbeitslosigkeit durch Zeitarbeit ist vor allem in der Arbeiterschaft ein großes Problem. In dem Bereich wechseln die Arbeitnehmer im Durchschnitt zwei bis 2,5 Mal im Jahr ihren Job. Nur etwa 40 Prozent der geleasten Arbeiter werden länger als drei Monate in ein und demselben Betrieb beschäftigt. „Vor allem unter Arbeitern ist die Arbeitslosigkeit, beziehungsweise sind die Stehzeiten, ein prekäres Thema“, sagt Grammelhofer. Diese Problematik wurde immerhin auch in der Novelle berücksichtigt: So wird ab Jänner 2014 ein Sozial- und Weiterbildungfonds zur Unterstützung während der überlassungsfreien Zeit eingerichtet. Die Unterstützung wird entweder durch einmalige finanzielle Zuschüsse oder durch die Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen erfolgen. Aber auch Überlasser können daraus Leistungen beziehen, wenn sie das Arbeitsverhältnis von überlassenen Arbeitskräften nach dem Ende eines Auftrags aufrechthalten. Die Finanzierung des Fonds soll durch Beiträge der gewerblichen Arbeitskräfteüberlasser sowie aus Mitteln der Arbeitsmarktpolitik erfolgen.

Zeitarbeit als Wirtschaftsmotor
Die Vor- und Nachteile für Arbeitskraft und Unternehmer sind mannigfaltig. Entleiher profitieren insbesondere bei Nachfragespitzen, da keine regulären Arbeitskräfte gesucht und eingestellt werden müssen. Flexibilität lautet hierbei das Zauberwort. Die arbeitsrechtliche Verantwortung und der bürokratische Aufwand bleiben beim Verleiher. Und: Wird die Arbeitskraft bei wirtschaftlicher Flaute nicht mehr gebraucht, geht sie schon am nächsten Tag retour an die Überlasseragentur. Die Flexibilität ist auch nach der AÜG-Novelle das schlagende Argument für den Einsatz von Zeitarbeit. Die Pro-Argumente der Befürworter von Arbeitskräfteüberlassung sind leicht erklärt: Zeitarbeit schafft neue Arbeitsplätze, da es vielen Unternehmen dank Zeitarbeit möglich sei, Aufträge anzunehmen, die sonst betriebswirtschaftlich nicht machbar wären, argumentiert etwa die Wirtschaftskammer. Dem stimmt aber auch der VÖGB – Verband Österreichischer Gewerkschaftlicher Bildung zu. Außerdem ermöglicht oder erleichtert sie einen (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt. Zumindest für Randgruppen oder schwer vermittelbare Arbeitnehmer bietet Zeitarbeit tatsächlich eine Chance, schreibt der VÖGB in einer Broschüre: „Viele kommen oft über den Umweg der Zeitarbeit wieder in den regulären Arbeitsmarkt zurück, wo sie ohne diesen Umweg – leider und unsinnigerweise – nicht eingestellt worden wären.“ Laut WKÖ finden insgesamt etwa 30 Prozent der Leiharbeiter und etwa 50 Prozent der temporär Angestellten in den Unternehmen, in denen sie tätig waren, eine dauerhafte Stelle. Der Rest sieht durch die Finger – und wird entweder arbeitslos oder bleibt im Dauerzustand Zeitarbeit.

*Name der Redaktion bekannt

 

Situation in Österreich

Zeitarbeit in Österreich von 2002 bis 2011
Zeitarbeit in Österreich von 2002 bis 2011

 

 

Ergebnisse aus einer Studie von ZeitarbeiterInnen des Instituts für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften (ISW) :

Einstellung zur Zeitarbeit
Einstellung zur Zeitarbeit

 

Zeitarbeit: Chancen auf Übernahme
Zeitarbeit: Chancen auf Übernahme

 

Motive für Zeitarbeit
Motive für Zeitarbeit

 

Zeitarbeit: Urlaub und Krankenstand
Zeitarbeit: Urlaub und Krankenstand

 

 

 

Zeitarbeit: Situation in Deutschland

Entgelte bei Zeitarbeit in Deutschland
Entgelte bei Zeitarbeit in Deutschland
Zeitarbeit in Deutschland von 1980 bis 2010
Zeitarbeit in Deutschland von 1980 bis 2010

Geschrieben von Karin Bornett

Freie Journalistin und Bloggerin in der Option Community. Technikaffines Labradorfrauchen mit Leidenschaft für Dorfidylle und Faible für urbane Kultur.
www.karinbornett.at

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