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Tiertransport-Abkommen zwischen IT und AT bricht EU-Recht! | VGT Österreich



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2019 beschlossen Österreich und Italien ein „bilaterales Abkommen“ zur Regelung und Kontrolle von Tiertransporten zwischen den beiden Ländern. Dieses Abkommen verstößt jedoch gegen die EU-Tiertransport-Verordnung, die in allen Mitgliedsstaaten zu gelten hat. Für die Tiere bedeutet das Abkommen auch Nachteile: Keine Angabe von tatsächlichen Bestimmungsorten, keine Angabe von tatsächlichen Fahrtzeiten oder notwendigen Pausen, keine sinnvolle „Plausibilitätsprüfung“ der Transporte vor Abfahrt.
Wir sagen: Dieses Abkommen muss beendet werden!

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Quelle

Geschrieben von Option

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